Herbstsession 2026: Aktuelles aus Bundesbern

Veröffentlicht: 6. Oktober 2026

Herbstsession 2026

Sehr geehrte Mitglieder von HR Swiss,

Die Herbstsession ist zu Ende gegangen. Die eidgenössischen Räte haben über mehrere Vorlagen mit Bezug zum HR-Bereich entschieden; hier finden Sie eine Zusammenfassung.

 

 

IM NATIONALRAT

Mitarbeiter-Aktionäre von Start-ups: Nach zehn Jahren wurde ein Kompromiss gefunden

Nach zehnjähriger Bearbeitungszeit nähert sich die parlamentarische Initiative 16.442 von Marcel Dobler (FDP/SG) ihrem Abschluss. Der Text sah vor, Mitarbeiter von Start-ups, die Beteiligungen am Unternehmen halten, von der Pflicht zur Erfassung ihrer Arbeitszeit zu befreien.

Anstatt das Gesetz zu ändern, zog das Parlament eine gemeinsam mit den Sozialpartnern auf Verordnungsstufe erarbeitete Lösung vor. Ein neuer Artikel 32c der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz lockert die Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeiten für Mitarbeiter, die drei Voraussetzungen erfüllen: spezifische Fachkenntnisse, echte Selbstständigkeit sowie eine angemessene und nachgewiesene finanzielle Beteiligung.

Am 2. Oktober 2026 hat der Nationalrat die Initiative daher mit 129 zu 66 Stimmen bei einer Enthaltung ad acta gelegt, obwohl eine Minderheit diese Lösung als zu restriktiv erachtete.

Nun ist es Aufgabe des Bundesrats, eine Bilanz der Vernehmlassung zu ziehen, den endgültigen Text zu verabschieden und dessen Inkrafttreten festzulegen. Weitere Informationen: PI. Dobler Marcel. Arbeitnehmende in Start-ups mit Firmenbeteiligungen sollen von der Arbeitszeiterfassung befreit sein.

 

 

IM STÄNDERAT

Technologischem Wandel durch Weiterbildung zuvorkommen

Künstliche Intelligenz und der technologische Wandel verändern die Berufe in raschem Tempo.

Der Nationalrat (27.04.2026) und der Ständerat (14.09.2026) haben die Motion angenommen, in der der Bundesrat aufgefordert wird, eine nationale Strategie zu entwickeln, damit Personen, deren Arbeitsplatz durch technologische Entwicklungen – insbesondere durch künstliche Intelligenz – bedroht ist, sich rechtzeitig weiterbilden oder umschulen lassen können, um Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Der Ständerat hat den Text jedoch in geänderter Form angenommen, wobei der Schwerpunkt eher auf der Überprüfung und Verbesserung der bestehenden Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Akteuren als auf einer neuen Strategie liegt.

Die Motion geht somit an die Kommission des Nationalrats zurück.

Weitere Informationen: Mo. WBK-N Strategie für präventive Weiterbildung und Umschulung bei berufsrelevanten Struktur- und Technologieumbrüchen

 

Offene Stellen: Der Ständerat will die Meldepflicht verschärfen

Der Ständerat hat am 1. Oktober 2026 mit 37 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung die Motion zur Verschärfung der Meldepflicht für offene Stellen angenommen. Ein Unternehmen, das einen vom RAV als geeignet eingestuften Bewerber ablehnt, um eine Person einzustellen, die nicht in der Schweiz wohnhaft ist, könnte somit finanziell oder administrativ sanktioniert werden.

Der Bundesrat unterstützt die Vorrangstellung von Arbeitssuchenden in der Schweiz, lehnt jedoch diese Sanktionen ab, da sie seiner Ansicht nach die RAV zu Entscheidungsträgern bei der Personalauswahl machen und deren Zusammenarbeit mit den Arbeitgebern beeinträchtigen würden.

Die Motion liegt nun bei der zuständigen Kommission des Nationalrats.

Weitere Informationen: Mo. Würth Benedikt. Wirkung der Stellenmeldepflicht mit Arbeitslosen-/Inländervorrang deutlich verstärken

 

Das Gleichstellungsgesetz wird nicht auf die sexuelle Orientierung ausgeweitet

Arbeitnehmer werden im Gleichstellungsgesetz (GlG) keinen ausdrücklichen Schutz vor Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung geniessen.

Am 24. September 2026 lehnte der Ständerat die Motion ab, mit der im Gleichstellungsgesetz präzisiert werden sollte, dass Arbeitnehmer nicht aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert werden dürfen. Der Text war eine Reaktion auf ein Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2019, wonach die Verweigerung einer Anstellung aufgrund der sexuellen Orientierung nicht gegen das GlG verstösst, sofern Frauen und Männer gleichbehandelt werden.

Das Plenum schloss sich dem Bundesrat und der Minderheit der Kommission an: Das GlG soll sich weiterhin auf die Gleichstellung von Frau und Mann konzentrieren, da andere Rechtsgrundlagen, insbesondere das Obligationenrecht, bereits Massnahmen gegen solche Diskriminierungen ermöglichen. Die Motion ist damit erledigt.

Weitere Informationen: Mo. Mettler Melanie. Gleichstellungsgesetz präzisieren.

 

Informationen:

HR Swiss, info@hr-swiss.ch, 026 350 33 80