Seit Anfang 2023 hat HR Swiss ein wachsames Auge auf Bundesbern. Die Human Resources sind ein Bereich, der auch unsere gewählten Volksvertreter:innen beschäftigt. Die parlamentarischen Vorstösse sind zahlreich. Anstatt sich von der Inkraftsetzung eines neuen Projekts überraschen zu lassen, setzt HR Swiss in Zukunft auf ein regelmässiges Monitoring von Projekten ab ihrer Entstehung. Jede HRFachperson muss die laufenden Geschäfte kennen, um ihr Handeln und ihre Strategie darauf auszurichten und die Konsequenzen des Projekts zu antizipieren. Der Vorstand von HR Swiss hat deshalb beschlossen, das Political Monitoring zu einer prioritären Aktivität zu machen.
HR Swiss verfolgt neu regelmässig die politischen Geschäfte. Die Mitglieder werden grundsätzlich nach jeder parlamentarischen Session über neue Projekte und Fortschritte bei bereits laufenden Geschäften informiert. Als Schweizer Dachverband der HR-Fachleute wird HR Swiss die Informationen objektiv und praxisorientiert weitergeben. Ohne Stellung zu beziehen, zeigt HR Swiss konkret die Auswirkungen der Entscheide in Bundesbern auf. Diese Expertise ist ein echter Mehrwert für HR Swiss Mitglieder und für alle, die sich mit politischen Themen im Personalbereich vertraut machen möchten.
Themen
HR Swiss hat beschlossen, den Schwerpunkt auf einige Themen zu legen, die für jede HR-Fachperson von zentraler Bedeutung sind.
Den Anfang macht das Thema Arbeitszeiten. Die Energieknappheit macht auch vor dem Arbeitsrecht nicht Halt. So verlangt die Motion 22.3921, dass der Einsatz von Sonntags- und Nachtarbeit rasch und zeitlich begrenzt erleichtert wird. Auch die parlamentarische Initiative „Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle“ (16.414) ist noch am Laufen, ebenso wie die parlamentarische Initiative „Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice“ (16.484).
Auch das Thema Urlaub ist ein Dauerbrenner unter der Kuppel. Viele Vorstösse betreffen den Urlaub, der im Zusammenhang mit Kindern gewährt wird. Das Parlament hat gerade eine Änderung des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung verabschiedet, die es ermöglicht, dass der Mutterschaftsurlaub im Falle des Todes der Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes vollumfänglich dem Vater gewährt wird. Der Bundesrat ist zudem angehalten, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der den Zugang zu einer Beutreuungsentschädigung bei Spitalaufenthalten von schwer kranken Kindern erleichtert (Motion 22.3608). Weitere Dossiers warten auf ihre Bearbeitung, darunter mehrere Motionen, die verlangen, dass Väter im Falle eines totgeborenen oder bei der Geburt verstorbenen Kindes Anspruch auf Vaterschaftsurlaub haben.
Als nächstes wird HR Swiss auch die Umsetzung der BVG-Revision aufmerksam verfolgen.
HR Swiss freut sich, diese neue Leistung anbieten zu können und so die Liste der Vorteile zu erweitern, von welchen HR Swiss Mitglieder, und somit die Mitglieder der regionalen Verbände, profitieren! Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.
Weitere Informationen:
Christian Oberson, Vorstandsmitglied HR Swiss, christian.oberson@hr-geneve.ch, 079 481 88 33