Herbstsession 2023: Aktuelles aus Bundesbern

Veröffentlicht: 3. November 2023

Liebe Mitglieder von HR Swiss

Die Entwicklung des gesetzlichen und regulatorischen Rahmens wirkt sich regelmässig auf unsere Berufspraxis aus. Wie wir es Ihnen im Frühling angekündigt haben, informieren wir Sie regelmässig über die politischen Entscheidungen in der Schweiz, die direkt oder indirekt unsere Berufe betreffen.

In der Herbstsession hat sich das Schweizer Parlament mit mehreren HR-Dossiers befasst. Hier die wichtigsten davon:

 

Mutterschaftsentschädigung für Parlamentarierinnen

Ein Parlamentsmandat gilt im Sinne der Sozialversicherungen als Erwerbstätigkeit. Wenn also eine Parlamentarierin während des Mutterschaftsurlaubs auch nur punktuell an Parlamentssitzungen teilnimmt, verliert sie ihren Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung. Die Bundesversammlung hat nun beschlossen, dies zu ändern. Sie verabschiedete eine Änderung des EOG, wonach die Teilnahme von Parlamentarierinnen an Sitzungen ihres Rates und ihrer Kommissionen nicht mehr zum Ende der Mutterschaftsentschädigung führt. Dies gilt für die Legislative auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene und nur, wenn eine Vertretung nicht vorgesehen ist. Die Referendumsfrist läuft bis zum 18. Januar 2024.

 

Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei Mehrlingsschwangerschaften

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) möchte, dass der Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen so ändert, dass der Mutterschaftsurlaub von Frauen mit Mehrlingsschwangerschaften verlängert wird, um der höheren Belastung Rechnung zu tragen. Der Nationalrat ist seiner Kommission gefolgt, dies trotz des Antrags des Bundesrats, die Motion abzulehnen. Das Geschäft muss nun noch durch den Ständerat.

 

Bezahlter Urlaub für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt

Der Ständerat hat das von seiner Kommission eingereichte Postulat angenommen. Der Bundesrat muss nun die Einführung eines bezahlten Urlaubs für Frauen prüfen, die vor der 23. Schwangerschaftswoche eine Fehl- oder Totgeburt erleiden.

 

Wie Sie oben sehen, bewegt sich das Schweizer Recht in Richtung eines stärkeren Schutzes von Mutter- und Elternschaft. Dies wird nicht ohne Auswirkungen auf die Finanzen der Unternehmen und die administrative HR-Verwaltung bleiben. Wir werden Sie über die Entwicklung dieser Projekte auf dem Laufenden halten.

 

Auskünfte:

HR Swiss, info@hr-swiss.ch, 026 350 33 80