Wintersession 2025: Aktuelles aus Bundesbern

Veröffentlicht: 7. Januar 2026

Wintersession 2025: Aktuelles aus Bundesbern

Liebe HR Swiss-Mitglieder,

In dieser Session wurde die Harmonisierung der EO-Leistungen unter Dach und Fach gebracht, was eine Verbesserung diverser Urlaube für die Eltern zur Folge hat. Der Ständerat hat sich auch für einen besseren Schutz von Müttern adoptierter Kinder ausgesprochen.

Harmonisierung der EO-Leistungen

Dieses Dossier wurde in der Schlussabstimmung angenommen, mit einigen Abweichungen gegenüber dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Entwurf.

Künftig kann der Mutterschaftsurlaub auch verlängert werden, wenn die Mutter nach der Geburt hospitalisiert ist. Bisher war dies nur möglich, wenn das Kind im Spital bleiben musste. Die bis anhin für hospitalisierte Neugeborene geltende Verlängerungsgrenze von 56 Tagen wird aufgehoben und gilt auch nicht für hospitalisierte Mütter. Der Kündigungsschutz für die Mutter ist hingegen auf eine Verlängerungsdauer von 12 Wochen begrenzt.

Eltern haben Anspruch auf Urlaub für die Betreuung eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes, wenn dieses mindestens vier aufeinanderfolgende Tage im Spital liegt und ein Elternteil seine Erwerbstätigkeit unterbrechen muss. Dieser Urlaub ist weiterhin auf 98 Tagegelder begrenzt, einschliesslich der Genesung zu Hause.

Schliesslich erlischt der Urlaub des anderen Elternteils nicht mehr, wenn das Kind tot geboren wird oder innerhalb von 14 Tagen nach der Geburt stirbt.

Schutz für Mütter adoptierter Kinder

Diese Initiative des Kantons Tessin fordert, dass leibliche Mütter und Adoptivmütter in Bezug auf den Kündigungsschutz gleichgestellt werden. Mit 22 zu 21 Stimmen hat der Ständerat dieser Initiative Folge gegeben. Das Dossier geht nun an den Nationalrat.

Auskunft :

HR Swiss, info@hr-swiss.ch, 026 350 33 80