Sommersession 2026 : Aktuelles aus Bundesbern
Liebe HR Swiss-Mitglieder,
Bereits zu Beginn der Session wurden wichtige Entscheidungen getroffen, die sich auf den Bereich Personalwesen auswirken.
IM NATIONALRAT
Wer Beiträge zahlt, muss auch Leistungen erhalten können
Der Nationalrat (01.06.2026) und der Ständerat (19.06.2026) haben die parlamentarische Initiative 20.406 „Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein“ angenommen. Diese Initiative zielte darauf ab, eine Ungleichbehandlung zu beseitigen, die darin bestand, dass bestimmte Unternehmer Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (ALV) leisten, ohne jedoch Anspruch auf Leistungen aus dieser Versicherung zu haben.
Weitere Informationen: Pa. Iv. Silberschmidt Andri. Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein.
Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) haben Vorrang vor den kantonalen Mindestlöhnen
Der Nationalrat hat mit 114 Ja-Stimmen, 75 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen entschieden, dass die Gesamtarbeitsverträge Vorrang vor den kantonalen Mindestlöhnen haben. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat jedoch ein mögliches Referendum angekündigt. Die Mindestlöhne, die bereits vor der Reform in Kraft getreten sind (derzeit in den Kantonen Genf und Neuenburg), haben weiterhin Vorrang vor den Gesamtarbeitsverträgen. Es wird jedoch keine Anpassung an die Teuerung mehr geben.
Weitere Informationen: 24.096 BRG Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Änderung (Allgemeinverbindlicherklärung von Mindestlöhnen, die unter kantonalen Mindestlöhnen liegen)
Besserer Schutz für Adoptivmütter
Junge Mütter, die ein Kind adoptiert haben, sollen ebenfalls vor Kündigung geschützt werden. Der Nationalrat ist dem Ständerat gefolgt und hat die kantonale Initiative des Tessins mit 112 zu 68 Stimmen angenommen. Die Rechtskommission wird nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
Presse Mitteilung: Kündigung: Auch Adoptivmütter müssen geschützt werden (24.318 Iv. Ct. Ti.)
Die freiwillige Weiterbeschäftigung nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters im Rahmen der AHV attraktiver gestalten
Am 17. Juni hat der Nationalrat mit 130 zu 63 Stimmen eine Motion zur Förderung der Erwerbstätigkeit nach dem 65. Lebensjahr verabschiedet. Darin wird der Bundesrat aufgefordert, bei der nächsten AHV-Revision mehrere Massnahmen aufzunehmen, um die Weiterbeschäftigung nach Erreichen des Rentenalters zu fördern. Dazu gehört insbesondere, den Rentenzuschlag bei Aufschub der Rente zu erhöhen und den Kürzungssatz bei vorzeitiger Rentenbezugnahme beizubehalten oder sogar zu erhöhen. Dieser Satz beträgt derzeit 6,8 % pro Jahr. Die Situation von Personen mit langer Berufslaufbahn oder besonders beschwerlicher Arbeit muss dabei berücksichtigt werden.
Weitere Informationen: 25.3424 Mo. SGK-S Freiwillige Weiterarbeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters in der AHV attraktiver machen.
Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
Das Parlament hat beschlossen, die Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte anzuheben, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren. Der Nationalrat lehnte den Vorschlag einer gemischten Finanzierung ab, der eine Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge um 0,2 Prozentpunkte zur Folge gehabt hätte. Die Mehrwertsteuer wird somit von 8,1 % auf 8,5 % steigen. Der ermässigte Satz bleibt unverändert, und die Mehrwertsteuer im Beherbergungssektor steigt von 2,8 % auf 3 %. Diese Erhöhungen werden jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden einbringen.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer muss noch in einer Volksabstimmung beschlossen werden.
Weitere Informationen: 24.073 Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente
IM STÄNDERAT
Überlegungen zu Verbesserungen des Vorsorgesystems
Am ersten Tag der Session folgte der Ständerat der Empfehlung des Bundesrats und nahm ein Postulat seiner Kommission an, das darauf abzielt, bestimmte Punkte des BVG zu modernisieren. Diese möglichen Massnahmen könnten die Reduzierung der Anzahl der Verzinsungssätze, die Senkung des Eintrittsalters in die Vorsorge, eine Verbesserung der Situation von Teilzeitbeschäftigten – insbesondere hinsichtlich der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzugs – oder auch bessere Möglichkeiten für freiwillige Sparbeiträge betreffen. Dieses Postulat zielt darauf ab, einen Überblick zu geben und die Frage der Finanzierung anzusprechen. Das Projekt befindet sich derzeit noch in der Studienphase.
Weitere Informationen: 26.3521 Po. SGK-S. Verbesserungspotenzial in der beruflichen Vorsorge
Zuschläge für Schichtarbeit, die nicht diskriminierend sind, von der Analyse der Lohngleichheit ausschliessen
Diese Motion wurde am 17. Juni 2026 nach der Verabschiedung durch den Nationalrat im Mai 2025 angenommen. Da das Thema Lohngleichheit für HR Swiss von zentraler Bedeutung ist, hatte unser Dachverband als Mitglied der Koalition gegen Lohndiskriminierung unter anderem einen offenen Brief an den Ständerat unterzeichnet. In diesem Brief wurde die Ablehnung der Schilliger-Motion gefordert.
Weitere Informationen: 23.4139 Mo. Schilliger Diskriminierungsfreie Schichtzulagen von der Lohngleichheitsanalyse ausnehmen.
Sonstige Gegenstände:
- 24.4198 Mo. Maillard, Pierre-Yves. Den Kaufkraftverlust der Rentner der zweiten Säule bekämpfen: Vom Ständerat am 01.06.2026 abgelehnt. Die Motion gilt damit als erledigt.
- 24.3920 Mo. Crevoisier Crelier. Die Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der zweiten Säule berücksichtigen: Am 01.06.2026 zurückgezogen. Der Antrag gilt damit als erledigt.
- 24.4330 Mo. Broulis Améliorer die Altersvorsorge für junge Arbeitnehmer: Vom Ständerat am 01.06.2026 abgelehnt. Die Motion ist damit erledigt.
Auskunft :
HR Swiss, info@hr-swiss.ch, 026 350 33 80