Wintersession 2024 : Aktuelles aus Bundesbern

Veröffentlicht: 21. Dezember 2024

Liebe Mitglieder von HR Swiss

HR-Themen standen in der Herbstsession nicht auf der Tagesordnung, kehrten nun aber in der soeben zu Ende gegangenen Wintersession zurück. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Recht, während der Freizeit nicht verfügbar zu sein
Diese Motion zielte darauf ab, Arbeitnehmern das Recht zu garantieren, während ihrer Freizeit nicht für den Arbeitgeber verfügbar zu sein. Der Nationalrat folgte dem Bundesrat, der es vorzog, kurze und gelegentliche berufliche Tätigkeiten während der Ruhezeit im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Burkart „Mehr Gestaltungsfreiheit im Homeoffice“ zu behandeln, deren Konsultationsbericht für Februar 2025 erwartet wird. Die Motion ist damit erledigt.

Vorrang von GAV-Mindestlöhnen vor kantonalen Mindestlöhnen
Die Motion Ettlin „Sozialpartnerschaft vor umstrittenen Eingriffen schützen“ verlangt, dass allgemeinverbindlich erklärte GAV den kantonalen Lohnregelungen vorgehen. Der Bundesrat ist dagegen, da er der Meinung ist, dass dies gegen mehrere Grundsätze der Schweizer Rechtsordnung verstösst. Trotzdem wurde die Motion von den Räten angenommen und der Bundesrat beauftragt, eine Botschaft auszuarbeiten, die er nun dem Parlament unterbreitet hat. Angesichts des Widerstands, den insbesondere die Kantone im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zum Ausdruck brachten, ist die Annahme durch das Parlament ungewiss.

Auskunft :
HR Swiss, info@hr-swiss.ch, 026 350 33 80