Herbstsession 2025: Aktuelles aus Bundesbern
Liebe HR Swiss-Mitglieder
Die Herbstsession war von mehreren wichtigen Themen geprägt. Während die Harmonisierung der EO-Leistungen problemlos durch den Ständerat kam, löste die Lockerung der Regeln für Telearbeit im Nationalrat heftige Debatten aus. Diese beiden Dossiers stehen erst am Anfang des parlamentarischen Verfahrens, im Gegensatz zur Verlängerung der Kurzarbeitsdauer, die schon bald in Kraft treten kann.
Mehr Gestaltungsfreiheit im Homeoffice
Gemäss diesem Entwurf, der auf eine parlamentarische Initiative aus dem Jahr 2016 zurückgeht, soll die tägliche Arbeit innerhalb eines Zeitraums von 17 Stunden (statt wie bisher 14 Stunden) geleistet werden können und die Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzt werden, sofern der Durchschnitt über einen Zeitraum von 4 Wochen bei 11 Stunden liegt. Diese Ruhezeit kann für dringende Arbeiten unterbrochen werden. Schliesslich sieht der Entwurf auch vor, dass es möglich sein muss, ohne staatliche Bewilligung sonntags auf freiwilliger Basis maximal 5 Stunden bis zu 6 Mal pro Jahr gegen einen Lohnzuschlag von 50 % zu arbeiten.
Der Nationalrat hat Änderungen an diesem Entwurf vorgenommen. Er hat die Anzahl der betroffenen Sonntage auf 9 erhöht und den Lohnzuschlag für diese Tage gestrichen. Er hat auch das Recht auf Nichterreichbarkeit, das neu explizit im Gesetz vorgesehen werden soll, auf alle Arbeitnehmer (und nicht nur Telearbeiter) ausgeweitet.
Das Dossier geht nun an den Ständerat.
Verlängerung der Dauer der Kurzarbeit
In der Regel beträgt die maximale Dauer der Kurzarbeitsentschädigung 12 Monate pro Rahmenfrist. Der Bundesrat hatte sie jedoch für den Zeitraum von August 2024 bis Juli 2026 bereits auf 18 Monate verlängert. Während dieser Session hat sich das Parlament nun auf eine weitere Verlängerung geeinigt, diesmal auf 24 Monate, um den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit zu bieten und Lücken bei der Kurzarbeitsentschädigung zu vermeiden. Die Änderung wird voraussichtlich am 1. November 2025 in Kraft treten.
Harmonisierung der EO-Leistungen
Mit diesem Entwurf werden mehrere Motionen umgesetzt, über die wir bereits in unseren früheren Mitteilungen berichtet haben. Es betrifft insbesondere
- die Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs bei Krankenhausaufenthalt der Mutter,
- die Anpassung des Urlaubs für gesundheitlich schwer beeinträchtigte Kinder und
- die Gewährung des Urlaubs des anderen Elternteils bei Totgeburt oder Tod des Kindes bei der Geburt oder innerhalb der folgenden zwei Wochen.
Der Ständerat hat den Entwurf des Bundesrats mit grosser Mehrheit unterstützt. Das Dossier geht nun an den Nationalrat.
Auskunft:
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